Die Ausbildung von ÄrztInnen beruht auf folgenden Rechtsvorschriften:
- Ärztegesetz
- Ärzte-Ausbildungsverordnung 2015 (mit 1.6.2015 in Kraft getreten, davor ÄAO 2006)
- Verordnung über die Ausbildungsinhalte und die Ausgestaltung der Rasterzeugnisse
Der Abschluss des Medizinstudiums berechtigt nicht zur selbständigen Berufsausübung, dafür ist eine sogenannte "postpromotionelle Ausbildung" notwendig.
Nach der neuen Ausbildungsverordnung können FachärztInnen für Allgemeinmedizin maximal 6 Monate, andere FachärztInnen maximal 12 Monate Ausbildung in einer Lehrpraxis (an Stelle des Krankenhauses) absolvieren.
Wir sind eine anerkannte Lehrpraxis und bilden junge ÄrztInnen aus - selbstverständlich unter Anleitung und Aufsicht.
Die jungen ÄrztInnen können bei uns die Betreuung von PatientInnen in einer Kassenpraxis erlernen - was im Spital nicht möglich wäre und im Studium nicht gelehrt wird.
Vorteile für unsere PatientInnen
Die TurnusärztInnen kommen erst gegen Ende ihrer Turnusausbildung in eine Lehrpraxis. Dies bedeutet für Sie als unsere PatientInnen dass Sie - und wir - von dem Wissen dieser KollegInnen profitieren können. Wir haben dadurch direkten Zugang zum derzeitigen "state of the art" in den Spitälern.